1 K 1085/17 L•Finanzgericht Münster, 2018-06-08, 1 K 1085/17 L
Finanzgericht Münster, 2018-06-08, 1 K 1085/17 L
1 K 1085/17 LSteuergericht08.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 1 K 1085/17 L — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-08
Aktenzeichen: 1 K 1085/17 L
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0608.1K1085.17L.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 16.03.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.03.2017 die Lohnsteueranmeldungen der Klägerin für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 30.06.2014 nach Maßgabe der Entscheidungsgründe zu ändern.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.