Finanzgericht Münster, 2018-06-08, 1 K 1085/17 L

1 K 1085/17 LSteuergericht08.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 1 K 1085/17 L — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-08

Aktenzeichen: 1 K 1085/17 L

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0608.1K1085.17L.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 16.03.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.03.2017 die Lohnsteueranmeldungen der Klägerin für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 30.06.2014 nach Maßgabe der Entscheidungsgründe zu ändern.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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