Finanzgericht Münster, 2018-06-21, 3 K 310/16 F

3 K 310/16 FSteuergericht21.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 310/16 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-21

Aktenzeichen: 3 K 310/16 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0621.3K310.16F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Erbschaftsteuer für die wirtschaftliche Einheit A-Straße 1 auf den 00.00.2012 vom 29.12.2014 und die Einspruchsentscheidung vom 15.01.2016 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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