Finanzgericht Münster, 2018-07-09, 3 K 2134/17 Erb

3 K 2134/17 ErbSteuergericht09.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 2134/17 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-09

Aktenzeichen: 3 K 2134/17 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0709.3K2134.17ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Schenkungsteuerbescheid für 2015 vom 18.04.2016, der geänderte Schenkungsteuerbescheid vom 26.05.2017 und die Einspruchsentscheidung vom 12.06.2017 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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