6 K 3668/16 Kfz•Finanzgericht Münster, 2018-07-12, 6 K 3668/16 Kfz
Finanzgericht Münster, 2018-07-12, 6 K 3668/16 Kfz
6 K 3668/16 KfzSteuergericht12.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 6 K 3668/16 Kfz — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-12
Aktenzeichen: 6 K 3668/16 Kfz
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0712.6K3668.16KFZ.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die Kraftfahrzeugsteuerbescheide vom 24.08.2016 (Amtliches Kennzeichen 1, Amtliches Kennzeichen 2, Amtliches Kennzeichen 3, Amtliches Kennzeichen 1, (Amtliches Kennzeichen 6 und Amtliches Kennzeichen 7), vom 26.08.2016 (Amtliches Kennzeichen 4), vom 02.11.2016 (Amtliches Kennzeichen 8), vom 03.11.2016 (Amtliches Kennzeichen 2), vom 15.11.2016 (Amtliches Kennzeichen 8) und vom 02.05.2017 (Amtliches Kennzeichen 9) sowie die Einspruchsentscheidungen vom 25.10.2016, 28.10.2016, 04.11.2016, 07.12.2016 und 28.08.2017 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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