1 K 42/18 E•Finanzgericht Münster, 2018-07-13, 1 K 42/18 E
Finanzgericht Münster, 2018-07-13, 1 K 42/18 E
1 K 42/18 ESteuergericht13.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 1 K 42/18 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-13
Aktenzeichen: 1 K 42/18 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0713.1K42.18E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerbescheide für die Veranlagungszeiträume 2012 und 2013 in Gestalt der Änderungsbescheide vom 02.07.2018 werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Die Berechnung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten übertragen
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.
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