Finanzgericht Münster, 2018-08-16, 10 K 3767/17 Kg

10 K 3767/17 KgSteuergericht16.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 10 K 3767/17 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-16

Aktenzeichen: 10 K 3767/17 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0816.10K3767.17KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 01.08.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.11.2017 verpflichtet, dem Kläger Kindergeld für seinen am ….01.1992 geborenen Sohn A für die Monate Mai 2013 bis Januar 2017 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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