13 K 2941/15 F•Finanzgericht Münster, 2018-08-22, 13 K 2941/15 F
Finanzgericht Münster, 2018-08-22, 13 K 2941/15 F
13 K 2941/15 FSteuergericht22.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 13 K 2941/15 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-22
Aktenzeichen: 13 K 2941/15 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0822.13K2941.15F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 10.12.2014 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.8.2015 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 62 v.H. und der Beklagte zu 38 v.H.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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