Finanzgericht Münster, 2018-09-05, 7 K 1694/17 F

7 K 1694/17 FSteuergericht05.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 7 K 1694/17 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-05

Aktenzeichen: 7 K 1694/17 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0905.7K1694.17F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Feststellungsbescheid für 2015 vom 3.8.2016 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 26.10.2016 und in Gestalt der Einspruchsentscheidung wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

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