13 K 2082/15 K,G•Finanzgericht Münster, 2018-09-17, 13 K 2082/15 K,G
Finanzgericht Münster, 2018-09-17, 13 K 2082/15 K,G
13 K 2082/15 K,GSteuergericht17.09.2018
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 13 K 2082/15 K,G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-17
Aktenzeichen: 13 K 2082/15 K,G
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0917.13K2082.15K.G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Körperschaftsteuerbescheid für die B-GmbH für 2011 vom 06.06.2014 und der Gewerbesteuermessbescheid für die B-GmbH für 2011 vom 20.06.2014, jeweils in der Gestalt der Teil-Einspruchsentscheidung vom 28.05.2015, werden in der Weise geändert, dass das Einkommen bzw. der Gewerbeertrag um 1.033.268,44 € vermindert wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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