Finanzgericht Münster, 2018-10-09, 5 K 1440/15 U

5 K 1440/15 USteuergericht09.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 5 K 1440/15 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-09

Aktenzeichen: 5 K 1440/15 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:1009.5K1440.15U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid für 2008 vom 20.7.2016 wird dergestalt geändert, dass die Umsatzsteuer um 17.775,03 € herabgesetzt und aufxxx € festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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