Finanzgericht Münster, 2018-11-21, 13 K 444/16 K,G,F

13 K 444/16 K,G,FSteuergericht21.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 13 K 444/16 K,G,F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-21

Aktenzeichen: 13 K 444/16 K,G,F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:1121.13K444.16K.G.F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Körperschaftsteuerbescheide vom 26.6.2015 und die Gewerbesteuermessbescheide vom 7.7.2015 für 2009 bis 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4.2.2016 werden entsprechend den Urteilsgründen geändert. Der Beklagte hat die geänderten Festsetzungen zu errechnen und mitzuteilen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 35 v.H. und der Beklagte zu 65 v.H.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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