Finanzgericht Münster, 2018-12-13, 3 K 34/16 EW

3 K 34/16 EWSteuergericht13.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 34/16 EW — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-13

Aktenzeichen: 3 K 34/16 EW

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:1213.3K34.16EW.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Bescheid auf den 01.01.2014 über die Feststellung des Einheitswerts vom 11.02.2015 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.12.2015 und der Änderungsbescheid vom 15.01.2018 in der Gestalt der Einspruchs-entscheidung vom 19.04.2018 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrags leistet.

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