Finanzgericht Münster, 2019-02-07, 8 K 2476/17 Kg

8 K 2476/17 KgSteuergericht07.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 8 K 2476/17 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-07

Aktenzeichen: 8 K 2476/17 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0207.8K2476.17KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 26.08.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.07.2017 verpflichtet, Kindergeld für den Sohn Z. für den Zeitraum Juni und Juli 2016 festzusetzen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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