3 K 2098/16 Erb•Finanzgericht Münster, 2019-02-14, 3 K 2098/16 Erb
Finanzgericht Münster, 2019-02-14, 3 K 2098/16 Erb
3 K 2098/16 ErbSteuergericht14.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 2098/16 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-14
Aktenzeichen: 3 K 2098/16 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0214.3K2098.16ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Schenkungsteuerbescheid vom 28.08.2015 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08.06.2016 wird aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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