8 K 1903/18 Kg•Finanzgericht Münster, 2019-03-07, 8 K 1903/18 Kg
Finanzgericht Münster, 2019-03-07, 8 K 1903/18 Kg
8 K 1903/18 KgSteuergericht07.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 8 K 1903/18 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-07
Aktenzeichen: 8 K 1903/18 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0307.8K1903.18KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 13.12.2017 und der Einspruchsentscheidung vom 15.05.2018 verpflichtet, Kindergeld für N. O. für den Zeitraum Juli 2014 bis Mai 2017 in gesetzlicher Höhe festzusetzen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.