Finanzgericht Münster, 2019-03-07, 8 K 1903/18 Kg

8 K 1903/18 KgSteuergericht07.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 8 K 1903/18 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-07

Aktenzeichen: 8 K 1903/18 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0307.8K1903.18KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 13.12.2017 und der Einspruchsentscheidung vom 15.05.2018 verpflichtet, Kindergeld für N. O. für den Zeitraum Juli 2014 bis Mai 2017 in gesetzlicher Höhe festzusetzen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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