Finanzgericht Münster, 2019-03-12, 15 K 1535/18 U

15 K 1535/18 USteuergericht12.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 15 K 1535/18 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-12

Aktenzeichen: 15 K 1535/18 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0312.15K1535.18U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 24.11.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2.5.2018 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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