Finanzgericht Münster, 2019-03-21, 14 K 3668/17 Kg

14 K 3668/17 KgSteuergericht21.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 14 K 3668/17 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-21

Aktenzeichen: 14 K 3668/17 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0321.14K3668.17KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der Ablehnungsbescheid vom 30.08.2017 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 02.11.2017 und des Änderungsbescheides vom 02.10.2018 werden nach Maßgabe der Urteilsgründe abgeändert. Die Beklagte wird verpflichtet, den Kindergeldantrag des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts insoweit neu zu bescheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

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