14 K 3668/17 Kg•Finanzgericht Münster, 2019-03-21, 14 K 3668/17 Kg
Finanzgericht Münster, 2019-03-21, 14 K 3668/17 Kg
14 K 3668/17 KgSteuergericht21.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 14 K 3668/17 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-21
Aktenzeichen: 14 K 3668/17 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0321.14K3668.17KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Ablehnungsbescheid vom 30.08.2017 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 02.11.2017 und des Änderungsbescheides vom 02.10.2018 werden nach Maßgabe der Urteilsgründe abgeändert. Die Beklagte wird verpflichtet, den Kindergeldantrag des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts insoweit neu zu bescheiden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
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