1 K 447/16 E•Finanzgericht Münster, 2019-03-25, 1 K 447/16 E
Finanzgericht Münster, 2019-03-25, 1 K 447/16 E
1 K 447/16 ESteuergericht25.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 1 K 447/16 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-25
Aktenzeichen: 1 K 447/16 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0325.1K447.16E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 01.03.2017 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Die Berechnung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklage zu 60 % und der Kläger zu 40 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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