10 K 2859/15 K•Finanzgericht Münster, 2019-04-12, 10 K 2859/15 K
Finanzgericht Münster, 2019-04-12, 10 K 2859/15 K
10 K 2859/15 KSteuergericht12.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 2859/15 K — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-12
Aktenzeichen: 10 K 2859/15 K
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0412.10K2859.15K.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Körperschaftsteuerbescheid 2011 vom 26.6.2015 in Gestalt der Teil-Einspruchsentscheidung vom 5.8.2015 wird dahingehend geändert, dass der Betrag für die „Arrangement Fee“ i.H.v. … € nicht als Zinsaufwendungen i.S.v. § 8a KStG i.V.m. § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG berücksichtigt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der geänderten Körperschaftsteuerfestsetzung wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.