Finanzgericht Münster, 2019-04-12, 13 K 3923/16 K,G

13 K 3923/16 K,GSteuergericht12.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 13 K 3923/16 K,G — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-12

Aktenzeichen: 13 K 3923/16 K,G

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0412.13K3923.16K.G.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Der Körperschaftsteuerbescheid vom 2.7.2015 für 2011 sowie der Gewerbesteuermessbescheid vom 23.6.2015 für 2011, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 18.11.2016, werden entsprechend den Urteilsgründen geändert. Der Beklagte hat die festzusetzenden Beträge zu errechnen und das Ergebnis der Neuberechnung mitzuteilen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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