13 K 3923/16 K,G•Finanzgericht Münster, 2019-04-12, 13 K 3923/16 K,G
Finanzgericht Münster, 2019-04-12, 13 K 3923/16 K,G
13 K 3923/16 K,GSteuergericht12.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 13 K 3923/16 K,G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-12
Aktenzeichen: 13 K 3923/16 K,G
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0412.13K3923.16K.G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Körperschaftsteuerbescheid vom 2.7.2015 für 2011 sowie der Gewerbesteuermessbescheid vom 23.6.2015 für 2011, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 18.11.2016, werden entsprechend den Urteilsgründen geändert. Der Beklagte hat die festzusetzenden Beträge zu errechnen und das Ergebnis der Neuberechnung mitzuteilen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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