5 K 2404/16 U•Finanzgericht Münster, 2019-06-12, 5 K 2404/16 U
Finanzgericht Münster, 2019-06-12, 5 K 2404/16 U
5 K 2404/16 USteuergericht12.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 2404/16 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-12
Aktenzeichen: 5 K 2404/16 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0612.5K2404.16U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Der Umsatzsteuerbescheid 2010 vom 19.05.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.06.2016 wird dahingehend geändert, dass weitere Vorsteuern in Höhe von 1.014,60 € berücksichtigt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 85% und der Beklagte zu 15%.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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