15 K 1755/17 U•Finanzgericht Münster, 2019-07-02, 15 K 1755/17 U
Finanzgericht Münster, 2019-07-02, 15 K 1755/17 U
15 K 1755/17 USteuergericht02.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 15 K 1755/17 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-02
Aktenzeichen: 15 K 1755/17 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0702.15K1755.17U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der Umsatzsteuerbescheid für 2011 vom 21.12.2016 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 8.05.2017 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer um 3.731,21 € herabgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 56 % und der Beklagte zu 44 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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