5 K 1555/16 U•Finanzgericht Münster, 2019-07-04, 5 K 1555/16 U
Finanzgericht Münster, 2019-07-04, 5 K 1555/16 U
5 K 1555/16 USteuergericht04.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 1555/16 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-04
Aktenzeichen: 5 K 1555/16 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0704.5K1555.16U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Der Umsatzsteuerbescheid 2011 vom 16.09.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.04.2016 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuerfestsetzung um einen Betrag in Höhe von 3.831,60 € gemindert wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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