5 K 2510/18 U•Finanzgericht Münster, 2019-09-19, 5 K 2510/18 U
Finanzgericht Münster, 2019-09-19, 5 K 2510/18 U
5 K 2510/18 USteuergericht19.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 2510/18 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-19
Aktenzeichen: 5 K 2510/18 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0919.5K2510.18U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Umsatzsteueränderungsbescheide vom 08.10.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.07.2017 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer wie folgt vermindert wird:
Umsatzsteuer 2007 um 120,59 €,
Umsatzsteuer 2008 um 505,34 €,
Umsatzsteuer 2009 um 68,09 €,
Umsatzsteuer 2010 um 95,68 €,
Umsatzsteuer 2011 um 245,83 €,
Umsatzsteuer 2012 um 173,72 €.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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