Finanzgericht Münster, 2019-10-01, 15 K 1050/16 U

15 K 1050/16 USteuergericht01.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 15 K 1050/16 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-01

Aktenzeichen: 15 K 1050/16 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:1001.15K1050.16U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Die Umsatzsteuerbescheide des Beklagten für 2009 bis 2011 vom 14.5.2014 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 9.12.2015 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer für 2009 um 4.743,53 €, die Umsatzsteuer für 2010 um 7.615,44 € und die Umsatzsteuer für 2011 um 7.232,47 € herabgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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