Finanzgericht Münster, 2019-10-11, 10 K 2506/17 Kap

10 K 2506/17 KapSteuergericht11.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 10 K 2506/17 Kap — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-11

Aktenzeichen: 10 K 2506/17 Kap

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:1011.10K2506.17KAP.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Festsetzung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer vom 2.9.2016 über 26.375 € in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.7.2017 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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