10 K 2506/17 Kap•Finanzgericht Münster, 2019-10-11, 10 K 2506/17 Kap
Finanzgericht Münster, 2019-10-11, 10 K 2506/17 Kap
10 K 2506/17 KapSteuergericht11.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 2506/17 Kap — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-11
Aktenzeichen: 10 K 2506/17 Kap
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:1011.10K2506.17KAP.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Festsetzung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer vom 2.9.2016 über 26.375 € in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.7.2017 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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