10 K 3350/18 E•Finanzgericht Münster, 2019-10-11, 10 K 3350/18 E
Finanzgericht Münster, 2019-10-11, 10 K 3350/18 E
10 K 3350/18 ESteuergericht11.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 3350/18 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-11
Aktenzeichen: 10 K 3350/18 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:1011.10K3350.18E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids 2016 vom 6.3.2019 wird die Einkommensteuer auf 0 € festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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