Finanzgericht Münster, 2019-11-07, 5 K 177/16 U

5 K 177/16 USteuergericht07.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 5 K 177/16 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-07

Aktenzeichen: 5 K 177/16 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:1107.5K177.16U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Umsatzsteueränderungsbescheid 2014 vom 20.04.2016 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer um xxx € auf xxx € herabgesetzt wird.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens vor dem EuGH trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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