9 K 149/17 F•Finanzgericht Münster, 2019-12-04, 9 K 149/17 F
Finanzgericht Münster, 2019-12-04, 9 K 149/17 F
9 K 149/17 FSteuergericht04.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 9 K 149/17 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-04
Aktenzeichen: 9 K 149/17 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:1204.9K149.17F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2012 und die Eigenheimzulage 2012 vom 8.8.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13.12.2016 wird dahingehend geändert, dass der Gewerbesteuermessbetrag mit 6.040.020 € und die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer mit 22.952.080 € festgestellt werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
Die Revision wird zugelassen.
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