Finanzgericht Münster, 2019-12-04, 9 K 149/17 F

9 K 149/17 FSteuergericht04.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 9 K 149/17 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-04

Aktenzeichen: 9 K 149/17 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:1204.9K149.17F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2012 und die Eigenheimzulage 2012 vom 8.8.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13.12.2016 wird dahingehend geändert, dass der Gewerbesteuermessbetrag mit 6.040.020 € und die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer mit 22.952.080 € festgestellt werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Die Revision wird zugelassen.

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