2 K 2497/17 E•Finanzgericht Münster, 2019-12-10, 2 K 2497/17 E
Finanzgericht Münster, 2019-12-10, 2 K 2497/17 E
2 K 2497/17 ESteuergericht10.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 2 K 2497/17 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-10
Aktenzeichen: 2 K 2497/17 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:1210.2K2497.17E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Bescheide des Beklagten für 2010, 2011 und 2012 über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag jeweils vom 23.9.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.7.2017 werden nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert. Die Berechnung der festzusetzenden Beträge samt zugehöriger Zinsbeträge wird dem Beklagten übertragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 6/7 und der Beklagte zu 1/7.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.
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