Finanzgericht Münster, 2019-12-17, 15 K 168/15 U

15 K 168/15 USteuergericht17.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 15 K 168/15 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-17

Aktenzeichen: 15 K 168/15 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:1217.15K168.15U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid 2012 vom 2.07.2014 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 12.12.2014 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer für 2012 auf 0 € festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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