Finanzgericht Münster, 2019-12-18, 1 K 573/16 E

1 K 573/16 ESteuergericht18.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 1 K 573/16 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-18

Aktenzeichen: 1 K 573/16 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:1218.1K573.16E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Bescheid über Einkommensteuer für 2011 vom 06.11.2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.01.2016 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

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