5 K 2420/19 U•Finanzgericht Münster, 2020-01-09, 5 K 2420/19 U
Finanzgericht Münster, 2020-01-09, 5 K 2420/19 U
5 K 2420/19 USteuergericht09.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 2420/19 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-01-09
Aktenzeichen: 5 K 2420/19 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2020:0109.5K2420.19U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Der Umsatzsteuerbescheid vom 07.06.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 09.07.2019 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer um 34,01 € niedriger festgesetzt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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