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6 K 46/17 E, G•Finanzgericht Münster, 2020-02-18, 6 K 46/17 E, G
6 K 46/17 E, GSteuergericht18.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-18
Aktenzeichen: 6 K 46/17 E, G
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2020:0218.6K46.17E.G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2010 und 2011 vom 18.12.2015 sowie die Gewerbesteuermessbetragsbescheide für die Jahre 2010 und 2011 vom 20.01.2016 jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 06.12.2016 werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Die Neuberechnung der Einkommensteuer sowie die Neuberechnung der jeweiligen Gewerbesteuermessbeträge wird dem Beklagten auferlegt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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