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12 V 2684/21 AO•Finanzgericht Münster, 2021-12-16, 12 V 2684/21 AO
12 V 2684/21 AOSteuergericht16.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-16
Aktenzeichen: 12 V 2684/21 AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2021:1216.12V2684.21AO.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Die Vollziehung des Abrechnungsbescheides vom 10.03.2021 über die Entstehung von Säumniszuschlägen zur Grunderwerbsteuer 2019 wird rückwirkend ab Fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung oder einer anderweitigen Erledigung des Einspruchsverfahrens in voller Höhe aufgehoben.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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