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3 K 2935/20 Erb•Finanzgericht Münster, 2022-08-19, 3 K 2935/20 Erb
3 K 2935/20 ErbSteuergericht19.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-19
Aktenzeichen: 3 K 2935/20 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:0819.3K2935.20ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Der Beklagte wird verpflichtet – unter Aufhebung des Bescheides vom 20.05.2020 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 18.09.2020 – die Erbschaftsteuerfestsetzung nach dem Ehemann der Klägerin dahingehend zu ändern, dass das Grundstück G1 in […] L-Stadt lediglich mit 15 v. H. des festgestellten Werts angesetzt wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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