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4 K 1158/20 L•Finanzgericht Münster, 2022-12-19, 4 K 1158/20 L
4 K 1158/20 LSteuergericht19.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-19
Aktenzeichen: 4 K 1158/20 L
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:1219.4K1158.20L.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Der Haftungsbescheid vom 12.06.2019 und die Einspruchsentscheidung vom 20.03.2020, zuletzt in der Fassung des Haftungsbescheides vom 29.04.2022, werden aufgehoben.
Die Verfahrenskosten trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistungoder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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