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14 K 1227/21 E•Finanzgericht Münster, 2023-09-20, 14 K 1227/21 E
14 K 1227/21 ESteuergericht20.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-20
Aktenzeichen: 14 K 1227/21 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2023:0920.14K1227.21E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Der Einkommensteuerbescheid für 2019 vom 20.11.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.04.2021 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte des Klägers um 1.000 € gemindert werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu ¾ und der Beklagte zu ¼.
Die Revision wird zugelassen.
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