14 (11) Sa 999/85•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1985-11-13, 14 (11) Sa 999/85
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1985-11-13, 14 (11) Sa 999/85
14 (11) Sa 999/85Arbeitsgericht13.11.1985
Regest
Der Arbeitnehmer kann eine besondere Bedeutung des Aufgabengebiets iSv. VergGr. III Fallgr. 1 der Anlage 1a BAT durch Darlegung verschiedenartiger tatsächlicher Umstände be-gründen. Eine fehlende unmittelbare Außenwirkung und Auswirkungen auf nur individuell betroffene Personen sind Indizien gegen eine besondere Bedeutung. Aus Folgewirkungen mangelhafter Arbeitsleistung und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgaben kann eine besondere Bedeutung nicht abgeleitet werden.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 (11) Sa 999/85 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1985-11-13
Aktenzeichen: 14 (11) Sa 999/85
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1985:1113.14.11SA999.85.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 22 BAT, Anl. 1 a VerGr III Fallgr 1 BAT
Leitsätze
Der Arbeitnehmer kann eine besondere Bedeutung des Aufgabengebiets iSv. VergGr. III Fallgr. 1 der Anlage 1a BAT durch Darlegung verschiedenartiger tatsächlicher Umstände be-gründen. Eine fehlende unmittelbare Außenwirkung und Auswirkungen auf nur individuell betroffene Personen sind Indizien gegen eine besondere Bedeutung. Aus Folgewirkungen mangelhafter Arbeitsleistung und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgaben kann eine besondere Bedeutung nicht abgeleitet werden.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 05.02.1985
- 2 Ca 1195/83 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz.
Streitwert: unverändert.
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