Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1996-11-28, 14 Sa 1077/96

14 Sa 1077/96Arbeitsgericht28.11.1996

Regest

Die Auslegung der Versorgungsordnung der DSD Dillinger Stahlbau GmbH (Betriebsvereinbarung) ergibt, daß ein Anspruch auf Werksrente auch dann besteht, wenn eine Erwerbsunfähigkeitsrente nur auf Zeit bewilligt wird. Die rechtliche Beendigung des Arbeitsver hältnisses ist nicht erforderlich.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 1077/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-11-28

Aktenzeichen: 14 Sa 1077/96

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1996:1128.14SA1077.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 102 SGB VI

Leitsätze

Die Auslegung der Versorgungsordnung der DSD Dillinger Stahlbau GmbH (Betriebsvereinbarung) ergibt, daß ein Anspruch auf Werksrente auch dann besteht, wenn eine Erwerbsunfähigkeitsrente nur auf Zeit bewilligt wird. Die rechtliche Beendigung des Arbeitsver hältnisses ist nicht erforderlich.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts

Düsseldorf vom 09.05.1996 - 2 Ca 1446/96 - wird als unbegründet

zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels hat die Beklagte zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

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