14 Sa 1077/96•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1996-11-28, 14 Sa 1077/96
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1996-11-28, 14 Sa 1077/96
14 Sa 1077/96Arbeitsgericht28.11.1996
Regest
Die Auslegung der Versorgungsordnung der DSD Dillinger Stahlbau GmbH (Betriebsvereinbarung) ergibt, daß ein Anspruch auf Werksrente auch dann besteht, wenn eine Erwerbsunfähigkeitsrente nur auf Zeit bewilligt wird. Die rechtliche Beendigung des Arbeitsver hältnisses ist nicht erforderlich.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 1077/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-11-28
Aktenzeichen: 14 Sa 1077/96
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1996:1128.14SA1077.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 102 SGB VI
Leitsätze
Die Auslegung der Versorgungsordnung der DSD Dillinger Stahlbau GmbH (Betriebsvereinbarung) ergibt, daß ein Anspruch auf Werksrente auch dann besteht, wenn eine Erwerbsunfähigkeitsrente nur auf Zeit bewilligt wird. Die rechtliche Beendigung des Arbeitsver hältnisses ist nicht erforderlich.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Düsseldorf vom 09.05.1996 - 2 Ca 1446/96 - wird als unbegründet
zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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