5 Sa 1416/96•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1996-12-16, 5 Sa 1416/96
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1996-12-16, 5 Sa 1416/96
5 Sa 1416/96Arbeitsgericht16.12.1996
Regest
Für die Eingruppierung von Arbeitnehmern, die auf sogenannten Beam tendienstposten beschäf tigt werden, kommt es entscheidend auf die tat sächliche Bewertung ihrer konkreten Tätigkeit durch den Arbeitgeber an und nicht auf eine maximal mögliche Bewertung gemäß der Anlage 1 Teil B des AN-TV in Verbindung mit dem jeweiligen Tätigkeitsverzeichnis.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 1416/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-12-16
Aktenzeichen: 5 Sa 1416/96
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1996:1216.5SA1416.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 13 Angestellten TV Deutsche Bundesbahn
Leitsätze
Für die Eingruppierung von Arbeitnehmern, die auf sogenannten Beam tendienstposten beschäf tigt werden, kommt es entscheidend auf die tat sächliche Bewertung ihrer konkreten Tätigkeit durch den Arbeitgeber an und nicht auf eine maximal mögliche Bewertung gemäß der Anlage 1 Teil B des AN-TV in Verbindung mit dem jeweiligen Tätigkeitsverzeichnis.
Tenor
- Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil
des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 06.08.1996
- 8 Ca 1381/96 - teilweise abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
-
Die Revision wird zugelassen.
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