Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-03-04, 16 Sa 1694/96

16 Sa 1694/96Arbeitsgericht04.03.1997

Regest

Zur Frage, ob ein Lizenzfußballspieler eines Profiliga-Fußballvereins gleichzeitig bei einem Drittunternehmen in einem Berufsausbildungs verhältnis (hier: zum Industriekaufmann) stehen kann, wenn das Drittunternehmen den angeblichen Auszubildenden für den Fußball verein wiederum freistellt , eine Ausbildungsvergütung als sog. Sponsoringleistung aber gleichwohl weiterzahlt.Zur Frage der Anwendbarkeit des § 61 Abs. 1 Nr. 1 a KO bei nach folgendem Konkurs des Drittunternehmens.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 1694/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-03-04

Aktenzeichen: 16 Sa 1694/96

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0304.16SA1694.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: § 61 Abs. 1 Nr. 1 a KO§§ 1 ff BBiG

Leitsätze

Zur Frage, ob ein Lizenzfußballspieler eines Profiliga-Fußballvereins gleichzeitig bei einem Drittunternehmen in einem Berufsausbildungs verhältnis (hier: zum Industriekaufmann) stehen kann, wenn das Drittunternehmen den angeblichen Auszubildenden für den Fußball verein wiederum freistellt , eine Ausbildungsvergütung als sog. Sponsoringleistung aber gleichwohl weiterzahlt.Zur Frage der Anwendbarkeit des § 61 Abs. 1 Nr. 1 a KO bei nach folgendem Konkurs des Drittunternehmens.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts

Wuppertal vom 03.09.1996 - 8 Ca 3362/96 - wird kostenpflichtig

zurückgewiesen.

  1. Urteilsstreitwert: 42.460,-- DM.

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