8 Sa 1788/96•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-03-11, 8 Sa 1788/96
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-03-11, 8 Sa 1788/96
8 Sa 1788/96Arbeitsgericht11.03.1997
Regest
Eine Baustelle, die auf dem Betriebsgelände des Kunden nur für die Zeit eingerichtet ist, in der der Arbeitgeber Aufträge von diesem Kunden erhält, stellt keinen Betrieb i. S. des Abschnitts V des Tarifvertrages für das Iso liergewerbe dar, so daß der Arbeitnehmer auf einer Bau- oder Ar beitsstelle außerhalb des Betriebes arbeitet und hierfür Fahrtkosten- und Mehrauf wandsabgeltung erhält. Für den Betriebsbegriff ist auf § 7 Ziffer 2.2 BRTV-Bau zurückzugreifen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 1788/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-03-11
Aktenzeichen: 8 Sa 1788/96
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0311.8SA1788.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: Abschnitt V Tarifvertrag für das wärme-, kälte- und schallschutztechnische Gewerbe (Isoliergewerbe)
Leitsätze
Eine Baustelle, die auf dem Betriebsgelände des Kunden nur für die Zeit eingerichtet ist, in der der Arbeitgeber Aufträge von diesem Kunden erhält, stellt keinen Betrieb i. S. des Abschnitts V des Tarifvertrages für das Iso liergewerbe dar, so daß der Arbeitnehmer auf einer Bau- oder Ar beitsstelle außerhalb des Betriebes arbeitet und hierfür Fahrtkosten- und Mehrauf wandsabgeltung erhält. Für den Betriebsbegriff ist auf § 7 Ziffer 2.2 BRTV-Bau zurückzugreifen.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 31.10.1996 - 5 Ca 1670/96 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Streitwert: 1.207,68 DM.
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