Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-03-11, 8 Sa 1788/96

8 Sa 1788/96Arbeitsgericht11.03.1997

Regest

Eine Baustelle, die auf dem Betriebsgelände des Kunden nur für die Zeit eingerichtet ist, in der der Arbeitgeber Aufträge von diesem Kunden erhält, stellt keinen Betrieb i. S. des Abschnitts V des Tarifvertrages für das Iso liergewerbe dar, so daß der Arbeitnehmer auf einer Bau- oder Ar beitsstelle außerhalb des Betriebes arbeitet und hierfür Fahrtkosten- und Mehrauf wandsabgeltung erhält. Für den Betriebsbegriff ist auf § 7 Ziffer 2.2 BRTV-Bau zurückzugreifen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 1788/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-03-11

Aktenzeichen: 8 Sa 1788/96

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0311.8SA1788.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: Abschnitt V Tarifvertrag für das wärme-, kälte- und schallschutztechnische Gewerbe (Isoliergewerbe)

Leitsätze

Eine Baustelle, die auf dem Betriebsgelände des Kunden nur für die Zeit eingerichtet ist, in der der Arbeitgeber Aufträge von diesem Kunden erhält, stellt keinen Betrieb i. S. des Abschnitts V des Tarifvertrages für das Iso liergewerbe dar, so daß der Arbeitnehmer auf einer Bau- oder Ar beitsstelle außerhalb des Betriebes arbeitet und hierfür Fahrtkosten- und Mehrauf wandsabgeltung erhält. Für den Betriebsbegriff ist auf § 7 Ziffer 2.2 BRTV-Bau zurückzugreifen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 31.10.1996 - 5 Ca 1670/96 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert: 1.207,68 DM.

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