7 Sa 1685/96•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-04-10, 7 Sa 1685/96
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-04-10, 7 Sa 1685/96
7 Sa 1685/96Arbeitsgericht10.04.1997
Regest
Kein Betriebsübergang i. S. der Gesetzesvorschrift, wenn der Betriebserwerber nicht die Leitungsmacht innehat (Kriterien hierfür).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1685/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-04-10
Aktenzeichen: 7 Sa 1685/96
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0410.7SA1685.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 613 a BGB
Leitsätze
Kein Betriebsübergang i. S. der Gesetzesvorschrift, wenn der Betriebserwerber nicht die Leitungsmacht innehat (Kriterien hierfür).
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 13.09.1996 (soweit es die - jetzige alleinige - Beklagte zu 2) betrifft) abgeändert.
Es wird festgestellt, daß zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 2) auch über den 30.09.1995 hinaus ein Arbeitsverhältnis besteht. Die Gerichtskosten tragen die Klägerin und die Beklagte zu 2) je zur Hälfte. Von den außergerichtlichen Kosten tragen die Klägerin die des Beklagten zu 1) voll und der eigenen, die Beklagte zu 2) die eigenen und der der Klägerin erwachsenen Kosten. Die Revision wird (für die Beklagte zu 2) zugelassen.
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