Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-04-10, 7 Ta 80/97

7 Ta 80/97Arbeitsgericht10.04.1997

Regest

Auch ein in einem Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung ge schlossener Vergleich bedarf zur Zwangsvollstreckung der Erteilung einer Vollstreckungsklausel.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ta 80/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-04-10

Aktenzeichen: 7 Ta 80/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0410.7TA80.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: §§ 724 Abs. 1,794 Abs. 1 Nr. 1,795; 929 Abs. 1, 936 ZPO

Leitsätze

Auch ein in einem Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung ge schlossener Vergleich bedarf zur Zwangsvollstreckung der Erteilung einer Vollstreckungsklausel.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluß

des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.02.1997 wird zurück-

gewiesen.

Der Gläubiger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu

tragen.

Beschwerdewert: 30.000,-- DM.

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