10 Sa 393/97•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-06-06, 10 Sa 393/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-06-06, 10 Sa 393/97
10 Sa 393/97Arbeitsgericht06.06.1997
Regest
Ein auf einem Flugplatz eingesetzter, beim Land NRW beschäftigter Sach bearbeiter für Luftauf sicht erfüllt weder die Tätigkeitsmerkmale der Vergü tungsgruppe IV a Fallgruppe 10 c BAT noch wegen seiner Englischsprach kenntnisse die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe IV a Fall gruppe 1 a oder 1 b BAT.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 Sa 393/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-06-06
Aktenzeichen: 10 Sa 393/97
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0606.10SA393.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: BAT (Bund/Länder) Anlage 1 aVergütungsgruppe IV a BAT
Leitsätze
Ein auf einem Flugplatz eingesetzter, beim Land NRW beschäftigter Sach bearbeiter für Luftauf sicht erfüllt weder die Tätigkeitsmerkmale der Vergü tungsgruppe IV a Fallgruppe 10 c BAT noch wegen seiner Englischsprach kenntnisse die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe IV a Fall gruppe 1 a oder 1 b BAT.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.12.1996 - 4 Ca 7480/95 - wird kostenfällig als unbegründet zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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