6 Sa 430/97•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-07-15, 6 Sa 430/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-07-15, 6 Sa 430/97
6 Sa 430/97Arbeitsgericht15.07.1997
Regest
Ein Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen Kündigungsgründen im Prozeß ist auch dann möglich, wenn dadurch die Kündigung auf eine völlig andere tatsächliche Grundlage gestützt wird, der Kündigungsgrund m. a. Worten ausgetauscht wird.Der dringende Verdacht eines Fehlverhaltens, der sich erst aus einer nachträglich erlangten Tatsachenkenntnis ergibt, gehört nicht zu den maßgebenden Kündigungstatsachen, die bereits beim Kündigungsaus-spruch vorgelegen haben müssen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 430/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-07-15
Aktenzeichen: 6 Sa 430/97
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0715.6SA430.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 626 BGB§ 102 BetrVG§ 74 LPVG
Leitsätze
Ein Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen Kündigungsgründen im Prozeß ist auch dann möglich, wenn dadurch die Kündigung auf eine völlig andere tatsächliche Grundlage gestützt wird, der Kündigungsgrund m. a. Worten ausgetauscht wird.Der dringende Verdacht eines Fehlverhaltens, der sich erst aus einer nachträglich erlangten Tatsachenkenntnis ergibt, gehört nicht zu den maßgebenden Kündigungstatsachen, die bereits beim Kündigungsaus-spruch vorgelegen haben müssen.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.02.1997 - 9 Ca 3009/96 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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