Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-07-15, 6 Sa 430/97

6 Sa 430/97Arbeitsgericht15.07.1997

Regest

Ein Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen Kündigungsgründen im Prozeß ist auch dann möglich, wenn dadurch die Kündigung auf eine völlig andere tatsächliche Grundlage gestützt wird, der Kündigungsgrund m. a. Worten ausgetauscht wird.Der dringende Verdacht eines Fehlverhaltens, der sich erst aus einer nachträglich erlangten Tatsachenkenntnis ergibt, gehört nicht zu den maßgebenden Kündigungstatsachen, die bereits beim Kündigungsaus-spruch vorgelegen haben müssen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 430/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-07-15

Aktenzeichen: 6 Sa 430/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0715.6SA430.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 626 BGB§ 102 BetrVG§ 74 LPVG

Leitsätze

Ein Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen Kündigungsgründen im Prozeß ist auch dann möglich, wenn dadurch die Kündigung auf eine völlig andere tatsächliche Grundlage gestützt wird, der Kündigungsgrund m. a. Worten ausgetauscht wird.Der dringende Verdacht eines Fehlverhaltens, der sich erst aus einer nachträglich erlangten Tatsachenkenntnis ergibt, gehört nicht zu den maßgebenden Kündigungstatsachen, die bereits beim Kündigungsaus-spruch vorgelegen haben müssen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.02.1997 - 9 Ca 3009/96 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.