13 (12) Sa 634/97•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-07-24, 13 (12) Sa 634/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-07-24, 13 (12) Sa 634/97
13 (12) Sa 634/97Arbeitsgericht24.07.1997
Regest
Entgegen dem Wortlaut des Tarifvertrages kann das zusätzliche Urlaubs geld nicht nur für den genommenen sondern auch für abzugeltenden Urlaub beansprucht werden.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 (12) Sa 634/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-07-24
Aktenzeichen: 13 (12) Sa 634/97
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0724.13.12SA634.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: RTV für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Beton- u. Fertigteilindu strie und dem Beton steinhandwerk (Betongewerbe) Nord westdeutschland vom 14.09.1993 § 13 IV zu sätzliches Urlaubsgeld
Leitsätze
Entgegen dem Wortlaut des Tarifvertrages kann das zusätzliche Urlaubs geld nicht nur für den genommenen sondern auch für abzugeltenden Urlaub beansprucht werden.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11.03.1997 - 6 Ca 698/96 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 416,-- DM brutto nebst
4% Zinsen aus dem sich errechnenden Nettobetrag ab 02.02.1996
zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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