7 Ta 144/97•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-07-30, 7 Ta 144/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-07-30, 7 Ta 144/97
7 Ta 144/97Arbeitsgericht30.07.1997
Regest
Die Beschwerdekammer gibt die Rechtsprechung, wonach bei einer außer ordentliche Kündigung der Streitwert gegebenenfalls um einen sog. Makel zuschlag zu erhöhen ist (zuletzt: Beschluß vom 14.03.1994 - 7 Ta 26/94 -), auf.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ta 144/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-07-30
Aktenzeichen: 7 Ta 144/97
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0730.7TA144.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 12 Abs. 2Satz 1 ArbGG
Leitsätze
Die Beschwerdekammer gibt die Rechtsprechung, wonach bei einer außer ordentliche Kündigung der Streitwert gegebenenfalls um einen sog. Makel zuschlag zu erhöhen ist (zuletzt: Beschluß vom 14.03.1994 - 7 Ta 26/94 -), auf.
Tenor
Die Beschwerde der Rechtsanwälte W. gegen den Streitwertbeschluß des Arbeitsgerichts Wesel vom 25.04.1997 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Beschwerdewert: bis 1.200,-- DM.
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