13 Sa 606/97•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-07-31, 13 Sa 606/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-07-31, 13 Sa 606/97
13 Sa 606/97Arbeitsgericht31.07.1997
Regest
HöhergruppierungsklageZutreffende Eingruppierung eines Sozialarbeiters als Leiter der Betreuungs stelle mit Wahrnehmung der Aufgaben einer Betreuungsbehörde.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 606/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-07-31
Aktenzeichen: 13 Sa 606/97
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0731.13SA606.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: Verg.Gr. BAT IIFallgruppe 1 a u.Verg.Gr. III Fallgruppe 1 a sowie Fallgruppe 6 BAT-SED
Leitsätze
HöhergruppierungsklageZutreffende Eingruppierung eines Sozialarbeiters als Leiter der Betreuungs stelle mit Wahrnehmung der Aufgaben einer Betreuungsbehörde.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 27.03.1997 - 5 Ca 38/97 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Streitwert: unverändert.
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